In einer Pressemitteilung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) heute erklärt, dass das bekannte Förderprogramm für Drohnen mit Wärmebildkamera im Jahr 2022 nochmals aufgelegt wird. Nach herber Kritik von PIRSCH, DJZ und agrarheute werden, wie schon im Jahr zuvor, wieder 3 Millionen EUR an Fördergeldern bereitgestellt, um den Tierschutz aktiv voranzutreiben. Gefördert werden bis zu 60% bzw. maximal 4000 EUR der Anschaffungskosten.
Die Fristen sind dieses Jahr jedoch sehr eng. Wenn man, wie wir, eine Förderung erhalten möchte, muss man sich sehr beeilen. Der Antrag auf Förderung (1. Stufe) muss bis spätestens 1. September 2022 gestellt werden. Danach kann die Drohne direkt gekauft werden. Sobald diese bezahlt und die Rechnung dafür vorhanden ist, kann der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel (2. Stufe) gestellt werden. Auch hier gilt es wieder, die Fristen zu wahren. Der Antrag auf Auszahlung muss dann bis spätestens 30. September 2022 gestellt sein.
Wir haben das neue Förderprogramm zum Anlass genommen, diesen Verein zu gründen.
Das Förderprogramm des BLE ist unter diesem Link erreichbar.